AGB

ALLGEMEINE

GESCHĂ„FTSBEDINGUNGEN

von LaddeSound

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Laddesound

1. Vertragsgegenstand

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie durch LaddeSound schriftlich bestätigt worden sind.

2. Gebrauch des Mietmaterials

Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift des Mietvertrags/Lieferscheins, dass er das gesamte Mietmaterial selbst geprüft hat, oder anerkennt andernfalls die Funktionsprüfung eines LaddeSound-Mitarbeitenden. Nachträglich erklärte Mängel werden nicht anerkannt.

Der Kunde hat alle gemieteten Geräte in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Weisungen, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsachen verbunden sind zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen von LaddeSound zu befolgen. Jede Art von Änderungen am Material durch den Kunden sind untersagt. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes werden dem Kunden belastet.

3. Mietdauer

Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag.

4. Versand und GefahrenĂĽbergabe

Der Versand des Mietmaterials erfolgt auf Kosten des Kunden und auf dem
billigsten Versandweg, es sei denn, der Kunde hat ausdrĂĽcklich eine
bestimmte
Versandart vorgeschrieben. Die Kosten, einer auf Wunsch des Kunden abgeschlossenen Transportversicherung, gehen zu dessen Lasten.

Der GefahrenĂĽbergang auf den Kunden tritt bei Abholung oder Lieferung (Lieferschein) des Mietmaterials ein und erlischt bei RĂĽckgabe oder Abholung.

5. Eigentum

Sämtliches Material samt Zubehör und Kleinmaterial ist Eigentum von
LaddeSound. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrĂĽcklich als solches
bezeichnet wird.
Der Kunde darf weder durch Verkauf, noch Abtretung, noch in anderer Weise
über die im Eigentum von LaddeSound stehenden Materialien verfügen. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen des Mietmaterials

sind gegenüber LaddeSound unwirksam. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutze des Eigentums von LaddeSound oder Schäden, die durch Ausfall der Geräte, aus welchen Gründen auch immer, entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die Firmenlogos und SchriftzĂĽge an den Materialien dĂĽrfen durch den
Kunden oder Dritte weder entfernt, abgedeckt noch ĂĽberklebt werden.

6. Gewährleistung

LaddeSound haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Materialien im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jede Schadenersatzforderung verzichtet.

7. Haftung

Der Kunde übernimmt die Haftung für das Material vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs in Altendorf. Der Kunde haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten, entstehend durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl, Verschmutzung usw.
LaddeSound übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden, die im Zusammenhang mit den Materialien, Geräten und Apparaturen entstehen. Eine Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auch von
Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

8. Sicherheitsvorschrift

Der Kunde verpflichtet sich, alle gemieteten Geräte über einen Fehlerstromschutzschalter zu betreiben.

9. Lizenzen

Jede zu einem Mietgerät mitgelieferte Software darf nur zu dessen Betreibung benutzt werden. Jedes Kopieren oder Veräussern der Software ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung des Kunden oder Dritten hält der Kunde LaddeSound von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei, indem der Kunde den Anspruch selbst befriedigt oder auf eigene Kosten und Gefahr abwehrt.

10. Bewilligungen

Bewilligungen, Konzessionen, SUISA-Gebühren und jede andere Art von Aufführungslizenzen besorgt der Kunde auf eigene Kosten und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen. Wird die Mietsache wegen diesbezüglicher Verletzung des Kunden konfisziert oder mit Pfand belegt, ist der Kunde LaddeSound dafür vollumfänglich schadenersatzpflichtig.

11. Versicherung

Das Versichern des gesamten Materials samt Zubehör gegen Feuer-, Wasser-, Vandalen- und Elementarschäden, Beschädigungen sowie Diebstahl ist Sache des Kunden.

12. Diebstahl / Transportschäden

Bei Diebstahl oder Abhandenkommen des Mietmaterials ist der Kunde verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Bei Feststellen von Transportschäden hat der Kunde beim Frachtführer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen.

13. Reparatur und Unterhalt

Allfällige während der Mietzeit notwendigen Unterhalts- und Reparaturarbeiten an den Mietgegenständen darf der Kunde nur von LaddeSound oder einer von LaddeSound bezeichneten Drittperson
durchfĂĽhren lassen.
14. Zahlungshinweis
Der Mietpreis und die Konditionen bestimmen sich gemäss Offerte / Auftragsbestätigung und verstehen sich inkl. MwSt. Der Mindestmietbetrag beträgt Fr. 50.–. Die Rechnungsbeträge werden Brutto, soweit nichts anderes

vereinbar, innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.

15. Abholmiete

Die Mieten für Abholanlagen sind grundsätzlich beim Abholen der Mietgegenstände zu bezahlen. Zusätzlich zur Mietgebühr ist ein Depot von mindestens Fr. 100.– zu hinterlegen (je nach Mietgegenstand kann dieses auch höher sein). Dieses Depot wird bei Rückgabe des Mietmaterials zurückbezahlt, unter Abzug allfälliger Defekte und einer Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe. Die Haftung des Kunden ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.

15.1. Abholmiete

Bei Mieten inkl. Personal und Transport behält sich LaddeSound das Recht vor 50% des Pauschalbetrages 14 Tage vor der Veranstaltung einzuziehen. Ist diese Vorauszahlung nicht geleistet worden, behält sich LaddeSound auch das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen. Die restlichen 50% können während der Veranstaltung in bar (bis 24.00 Uhr) eingefordert werden.

16. RĂĽcktritt / Annullierung

Annulliert der Kunde eine bereits bestätigte Miete, betragen die
allfälligen Annullationskosten: bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25%, bis
10 Tage vor Mietbeginn: 50%, bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75%,
danach 100% des vereinbarten Mietbetrages.
Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet. Ebenso Mietausfälle, die durch die ursprüngliche Materialreservationen entstanden sind.

17. RĂĽckgabe des Mietmaterials

Die schriftlich vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Retourniertes Material wird von LaddeSound getestet. LaddeSound behält sich das Recht vor, während 30 Tagen nach Retournierung des Mietmaterials, bei Defekt, auf den Kunden Regress zu nehmen. Die allfälligen Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt.

Nicht retourniertes oder beschädigtes Mietmaterial wird zum Wiederbeschaffungspreis, resp. Wiederherstellungspreis dem Kunden in Rechnung gestellt.

18. Vorzeitige / Verspätete Rückgabe

Bei vorzeitiger Retournierung des Mietmaterials hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren. Wird das Material zu spät retourniert, so läuft die Miete automatisch weiter und der Kunde ist verpflichtet, die Mehrkosten gemäss Mietpreisliste LaddeSound zu bezahlen. Zudem behält sich LaddeSound das Recht vor, das Mietmaterial ohne vorherige Ankündigung unter Verrechnung sämtlicher Spesen zurückzuholen.

19. Materialverkauf

Verkauft LaddeSound dem Kunden Neu- oder Occasionsmaterial, bleibt dieses bis zu dessen vollständigen Bezahlung im Besitz von LaddeSound. Der Kaufpreis ist per Abholung fällig. Übergabe erfolgt ab Lager Altendorf.

20. Anwendbares Recht

Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Schweizerischen Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Pfäffikon SZ.
© by LaddeSound, Januar 2018

Lageradresse:

Nico Ladde LaddeSound ZĂĽrcherstrasse 72 CH-8852 Altendorf

Rechnungsadresse:

Nico Ladde LaddeSound Churerstrasse 84a CH-8808 Pfäffikon